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Umweltgutachter Dr. Imke Schneider aus Hamburg, Zertifizierung

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Umweltgutachter-Hamburg-Umweltmanagement

Leistungen

Umweltmanagement - Gutes tun für die Umwelt und den Geldbeutel

Mit einem Managementsystem nach Ökoaudit-Verordnung (EMAS), nach DIN ISO 14001 oder nach DIN ISO 50001 können
Sie bis zu 30 % Energie einsparen. Zudem erlangen Sie Rechtssicherheit über die Einhaltung aller Umwelt-
vorschriften.

Als Umweltgutachterin berate oder zertifiziere ich Ihr Unternehmen entsprechend der geltenden Rechts-
vorschriften.

Die Zulassung zum Umweltgutachter erfolgt branchenbezogen.

Meine Zulassungsbereiche als Umweltgutachterin (Nace-Codes):


Sammlung, Abfallbehandlung und- beseitigung sowie
Rückgewinnung von Abfällen (38)

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und
sonstige Entsorgung (39), z. B. Altlastensanierung

Erbringung von Finanzdienstleistungen (64)

Öffentliche Verwaltung
(84.1, 84.21, 84.23, 84.24, 84.25)

Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (56.2)

Tertiärer und post-sekundärer Unterricht,
z. B. Hochschulen (85.4)

Interessenvertretungen und kirchliche
Vereinigungen (94)

Bestattungswesen (96.03)

Kindergärten und Vorschulen (85.1)


Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) und Ende der Abfalleigenschaft (end of waste)

Ich bin Sachverständige nach EfbV, ElektroG sowie VerpV.
Zudem erstelle ich Zertifikate für das "Ende der Abfalleigenschaft von Eisen- und Stahlschrott bzw. Bruchglas " nach
(EU) Nr. 333/2011 und (EU) Nr. 1179/2012.


GewAbfV

Die GewAbfV stellt Abfallerzeuger und Vorbehandlungsanlagen vor neue Herausforderungen.

Wenn Sie als Abfallerzeuger eine Getrenntsammlungsquote von 90 Masseprozent
testieren lassen, entfallen für Sie die Pflichten:

  • Dokumentation der technischen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer noch weitergehenden Getrenntsammlung,

  • Anlieferung der gemischten Abfälle an eine zertifizierte Vorbehandlungsanlage statt an eine Verbrennungsanlage.


Ich bin zugelassene Sachverständige, um den entsprechenden Nachweis nach § 4 (5) GewAbfV zu estellen.

Zudem bin ich deutschlandweit zugelassene Stelle für die Fremdkontrolle für Vorbehandlungsanlagen nach § 11 GewAbfV.





 
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